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FAQ

Welches Ziel verfolgt der Deutsche Takeover Award?

Der Deutsche Takeover Award verfolgt das Ziel, die Übernahmekultur in Deutschland zu verbessern und denjenigen auszuzeichnen, der einen herausragenden Beitrag zur Fortentwicklung des Übernahmewesens in Deutschland geleistet hat. Prämiert werden soll insbesondere die Übernahme, die aus Anleger- und Marktperspektive den "besten" Beitrag eines Marktteilnehmers zur Förderung der Übernahmekultur in Deutschland geleistet hat.

Nach welchen Auswahlkriterien wählt die Fachjury die "beste Übernahme" 2006?

Die folgende Übersicht fasst die Kriterien zusammen, die die Fachjury bei der Entscheidung über die Verleihung des Deutscher Takeover Award unterstützen soll. Die Übersicht ist nicht abschließend. Die Gewichtung der Kriterien oder die Hinzufügung eigener Schwerpunkte ist der Fachjury überlassen.

Pfeil 1. Auszuzeichnende Partei

Gibt es außerhalb der Beteiligten an einem Übernahmeverfahren Marktteilnehmer, die einen herausragenden Beitrag zur Übernahmekultur geleistet haben (z.B. Analysten, Anleger, Investoren, Finanzinstitute, Wissenschaftler, Behörden oder Gerichte)?

Pfeil 2. Anlegerinteressen

Haben der Bieter oder die Zielgesellschaft in besonderer Art und Weise die Interessen der Anleger geschützt?

Wurden die Anleger gleich und fair behandelt? Wie wurden unterschiedliche Gattungen behandelt?

Wurden die Anleger durch den Bieter oder die Zielgesellschaft informiert?

Wurden nach Durchführung des Angebots andere (höhere oder geringere) Abfindungen an Anleger gezahlt (etwa im Rahmen einer Verschmelzung, eines Squeeze Out oder Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages), die das Angebot nicht angenommen haben?

Wurde eine Prämie entrichtet? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um ein wirtschaftlich angemessenes Angebot zu unterbreiten?

Diente das Angebot der Stabilisierung oder Sanierung der Zielgesellschaft?

Pfeil 3. Strategische Kriterien

War das Angebot in eine unternehmerische Gesamtstrategie eingebunden?

Hat der Bieter das Angebot mit anderen Maßnahmen verknüpft?

Wurde durch die Transaktion die Wettbewerbsfähigkeit beider Seiten der Transaktion gestärkt, die Konsolidierung einer Branche nennenswert voran getrieben, der Standort Deutschland gestärkt?

Pfeil 4. Soziale Kriterien

Haben der Bieter oder die Zielgesellschaft die Interessen der Arbeitnehmer der Zielgesellschaft oder sonstiger Stakeholder geschützt?

Diente das Angebot dem Erhalt oder der Schaffung neuer Arbeitsplätze?

Pfeil 5. Finanzhandwerkliche Kriterien

Wie hat der Bieter das Angebot finanzhandwerklich strukturiert?

Wies das Angebot besonders positive Corporate Finance oder Corporate Governance Aspekte auf?

Pfeil 6. Juristische Kriterien

Haben der Bieter oder die Zielgesellschaft bei der Ausführung besonderes rechtshandwerkliches Geschick bewiesen?

Welche Rechtsfragen waren bei dem Angebot zu berücksichtigen?

Enthielt das Angebot rechtlich innovative Bedingungen?

Waren die Angebotsunterlagen gelungen?

Pfeil 7. Kommunikation

Wurden die Angebotsunterlagen den angesprochenen Anlegern der Zielgesellschaft in einer besonders kommunikationserleichternden Weise (besonderes Internetangebot) zugänglich gemacht?

Wurde die Information der Anleger durch weitere Informationen und Unterlagen ergänzt?

Wie setzt sich die Fachjury zusammen?

Die Jury setzt sich aus unabhängigen Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammen. Mitglieder der Jury sind: Dr. Lutz Raettig, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Morgan Stanley Bank AG
Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer/ Director General, BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Prof. Andreas Cahn, J.-W.Goethe Universität/Director Institute for Law and Finance/ILF


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Veranstalter
Deutsche BörseBad Homburger Kreis für Übernahmerecht

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Mit freundlicher Unterstützung von

IHK Frankfurt am Main

A&B Financial Dynamic

Going Public --- Online

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