FAQ
Welches Ziel verfolgt der Deutsche Takeover Award?
Der Deutsche Takeover Award verfolgt das Ziel, die Übernahmekultur in Deutschland
zu verbessern und denjenigen auszuzeichnen, der einen herausragenden Beitrag
zur Fortentwicklung des Übernahmewesens in Deutschland geleistet hat. Prämiert
werden soll insbesondere die Übernahme, die aus Anleger- und Marktperspektive
den "besten" Beitrag eines Marktteilnehmers zur Förderung der
Übernahmekultur in Deutschland geleistet hat.
Nach welchen Auswahlkriterien wählt die Fachjury die "beste Übernahme"
2006?
Die folgende Übersicht fasst die Kriterien zusammen, die die Fachjury
bei der Entscheidung über die Verleihung des Deutscher Takeover Award unterstützen
soll. Die Übersicht ist nicht abschließend. Die Gewichtung der Kriterien
oder die Hinzufügung eigener Schwerpunkte ist der Fachjury überlassen.
1. Auszuzeichnende
Partei
Gibt es außerhalb der Beteiligten an einem Übernahmeverfahren Marktteilnehmer,
die einen herausragenden Beitrag zur Übernahmekultur geleistet haben (z.B.
Analysten, Anleger, Investoren, Finanzinstitute, Wissenschaftler, Behörden
oder Gerichte)?
2. Anlegerinteressen
Haben der Bieter oder die Zielgesellschaft in besonderer Art und Weise die Interessen
der Anleger geschützt?
Wurden die Anleger gleich und fair behandelt? Wie wurden unterschiedliche Gattungen
behandelt?
Wurden die Anleger durch den Bieter oder die Zielgesellschaft informiert?
Wurden nach Durchführung des Angebots andere (höhere oder geringere)
Abfindungen an Anleger gezahlt (etwa im Rahmen einer Verschmelzung, eines Squeeze
Out oder Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages), die das Angebot
nicht angenommen haben?
Wurde eine Prämie entrichtet? Welche Maßnahmen wurden ergriffen,
um ein wirtschaftlich angemessenes Angebot zu unterbreiten?
Diente das Angebot der Stabilisierung oder Sanierung der Zielgesellschaft?
3. Strategische
Kriterien
War das Angebot in eine unternehmerische Gesamtstrategie eingebunden?
Hat der Bieter das Angebot mit anderen Maßnahmen verknüpft?
Wurde durch die Transaktion die Wettbewerbsfähigkeit beider Seiten der
Transaktion gestärkt, die Konsolidierung einer Branche nennenswert voran
getrieben, der Standort Deutschland gestärkt?
4. Soziale
Kriterien
Haben der Bieter oder die Zielgesellschaft die Interessen der Arbeitnehmer der
Zielgesellschaft oder sonstiger Stakeholder geschützt?
Diente das Angebot dem Erhalt oder der Schaffung neuer Arbeitsplätze?
5. Finanzhandwerkliche
Kriterien
Wie hat der Bieter das Angebot finanzhandwerklich strukturiert?
Wies das Angebot besonders positive Corporate Finance oder Corporate Governance
Aspekte auf?
6. Juristische
Kriterien
Haben der Bieter oder die Zielgesellschaft bei der Ausführung besonderes
rechtshandwerkliches Geschick bewiesen?
Welche Rechtsfragen waren bei dem Angebot zu berücksichtigen?
Enthielt das Angebot rechtlich innovative Bedingungen?
Waren die Angebotsunterlagen gelungen?
7. Kommunikation
Wurden die Angebotsunterlagen den angesprochenen Anlegern der Zielgesellschaft
in einer besonders kommunikationserleichternden Weise (besonderes Internetangebot)
zugänglich gemacht?
Wurde die Information der Anleger durch weitere Informationen und Unterlagen
ergänzt?
Wie setzt sich die Fachjury zusammen?
Die Jury setzt sich aus unabhängigen Fachleuten aus Wissenschaft und
Wirtschaft zusammen. Mitglieder der Jury sind: Dr. Lutz Raettig, Vorsitzender
des Aufsichtsrats, Morgan Stanley Bank AG
Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer/ Director General, BVI Bundesverband
Investment und Asset Management e.V.
Prof. Andreas Cahn, J.-W.Goethe Universität/Director Institute for Law and
Finance/ILF